Aus einem Internetforum:
Konfuzius meint:
Enelgiewende Gelmany - glosse Lachnummel.
Moderner real existierender Surrealismus und anderes Vergnügliches
Donnerstag, 24. März 2016
Mittwoch, 23. März 2016
Geplante Ermordung der Ehefrau
Ein wunderschönes Gerichtsurteil, das wieder mal zeigt, dass sich eine Versicherung letztendlich nicht rentiert:
Die schon bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags bestehende Absicht eines Ehemanns, die Versicherungsnehmerin, seine Frau, zu ermorden, ist ein gefahrerheblicher Umstand, der unter die Anzeigepflicht der Versicherungsnehmerin fällt. Dieses zugleich in hohem Maße vertragswidrige Verhalten muss sich die Ermordete im Gegensatz zur Auffasung des Berufungsrichters nach Paragraf 278 BGB zurechnen lassen. BGH Urteil vom 08.02.1989 IVa ZR 197/87.
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